• Nur geprüfte Anbieter
  • Persönlicher Kundenservice
  • Einkaufsratgeber

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Handelsplattform smartvie

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Internethandelsplattform smartvie, die unter den Domains smartvie.at, smartvie.ch, smartvie.de, sowie alle zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden auch "smartvie-Website") abrufbar ist.

1. Allgemeines

(1) smartvie wird von der AZ Ventures UG (haftungsbeschränkt), Stargarder Str. 41, 30900 Wedemark (nachfolgend „smartvie“ genannt) betrieben. Es handelt sich dabei um einen Online-Marktplatz (nachfolgend „Marktplatz“ genannt) auf dem Waren und Dienstleistungen aller Art (nachfolgend „Artikel“) angeboten werden.

(2) smartvie bietet allen Unternehmern, die sich bei smartvie für ein gewerbliches Mitgliedskonto registriert haben, die Möglichkeit Artikel anzubieten (nachfolgend als „Anbieter“ genannt). Als Käufer der Artikel können Verbraucher und/oder Unternehmer auftreten, die dabei als Gast ohne Registrierung oder als registriertes Mitglied mit einem privaten Mitgliedskonto Artikel kaufen können (nachfolgend „Käufer“ genannt). Verbraucher müssen das 18. Lebensjahr vollendet und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Sofern im Folgenden von Mitgliedern die Rede ist, so sind damit alle Anbieter und Käufer mit einem Mitgliedskonto gemeint.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Auf dem Marktplatz werden Verträge zwischen Anbietern und Käufern geschlossen, wobei smartvie dabei allein die technische und organisatorische Infrastruktur zur Verfügung stellt, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Vertragsbeziehungen zu gewährleisten. smartvie wird nicht selbst Vertragspartner - es sei denn, a) es handelt sich explizit um Angebote des Anbieters mit dem Verkäufernamen „smartvie_Verkauf“ (in diesem Fall stellt „smartvie_Verkauf“ Artikel selbst als Anbieter zum Verkauf bereit, wobei die von „smartvie_Verkauf“ genannten AGB gelten) oder b) smartvie tritt als Käufer gegenüber dem Anbieter/Verkäufer auf. In diesem Fall akzeptiert der Anbieter ein 14-tägiges Widerrufsrecht und schließt das Recht auf Widerruf ausdrücklich gegenüber smartvie als gewerblichen Käufer nicht aus (Widerrufsbelehrung siehe Abschnitt 11 dieser AGB).

(5) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet

2. Anmeldung als Mitglied, Ablauf und Voraussetzungen

(1) Die Mitgliedschaft bei smartvie setzt die Registrierung als Mitglied unter Zustimmung zu dieser AGB voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Mit Abschluss der Registrierung ist ein Mitgliedskonto erstellt. Damit kommt zwischen smartvie und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung (im nachfolgenden „Nutzungsvertrag“ genannt) von smartvie zustande nach den Bestimmungen dieser AGB zustande.

(2) Eine erfolgreiche Registrierung als Mitglied bei smartvie kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften sein.
  • Alle Abfragen des Registrierungsvorganges vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sind.
  • Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
  • Mitglieder müssen im Rahmen der Anmeldung eine zustellfähige Adresse in Deutschland, Österreich oder der Schweiz angeben.
  • Wer als Unternehmer gegenüber Verbrauchern Artikel über smartvie anbieten möchte, hat sich als gewerblich handelndes Mitglied anzumelden.
  • Mit der Anmeldung ist die Erklärung abzugeben, dass die Ware von dem Ort versendet wird, der als Registrierungsort in der Anmeldung angegeben ist. Ausnahmen bilden hier gewerbliche Mitglieder, welche Waren via externe Lager verschicken.

(3) Mit der Registrierung ist zu bestätigen, dass alle seitens des Mitglieds angegebenen Daten vollständig und korrekt sind, insbesondere die angegebene E-Mail-Adresse gültig und auch in Zukunft grundsätzlich erreichbar ist. Eine Registrierung unter nur temporär erreichbaren E-Mail-Adressen ist nicht zulässig. Ändern sich nach der Anmeldung die dort angegebenen Daten, so hat das Mitglied die Angaben in seinem Mitgliedskonto unverzüglich zu korrigieren. Sollten im Rahmen der Anmeldung falsche Daten angegeben sein, ist smartvie berechtigt, das entsprechende Mitglied unverzüglich zu sperren, das Mitgliedskonto zu löschen und den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen.

(4) Im Rahmen der Registrierung wählt das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf Rechte Dritter, insbesondere die Namens- oder Kennzeichenrechte nicht verletzten und auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das Mitglied verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von dem Passwort erhalten. Gibt es hierfür Anhaltspunkte, ist das Mitglied verpflichtet, smartvie unverzüglich zu unterrichten. Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Smartvie wird zu keinem Zeitpunkt das Passwort eines Mitglieds an Dritte weitergeben oder ein Mitglied per E-Mail oder Telefonat nach dem Passwort fragen.

(5) Eine Mitgliedschaft bei smartvie ist nicht übertragbar. Jede natürliche oder juristische Person darf sich nur einmal bei smartvie registrieren. Mehrregistrierungen bedürfen der vorherigen Zustimmung seitens smartive.

(6) Die erfolgreiche Registrierung zur Mitgliedschaft erfolgt, in dem das Mitglied eine Benachrichtigung per E-Mail seitens smartvie erhält. Smartvie behält sich das Recht vor, Mitgliedschaften abzulehnen.

(7) Smartvie führt eine Verifizierung bei jedem gewerblichen Mitgliedskonto durch und jeder Registrierende stimmt dieser zu. Obwohl damit eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Identität der Anbieter gewährleistet ist, kann smartvie eine Überprüfung der bei der Registrierung hinterlegten Daten nur begrenzt vornehmen. Eine Garantie für die Richtigkeit der durch die jeweiligen Mitglieder hinterlegten Daten kann daher nicht gegeben werden. Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass für ein Mitgliedskonto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden.

3. Pflichten des Anbieters

(1) Mitglieder dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Routinen in Verbindung mit der Nutzung von smartvie verwenden, welche die Funktion von smartvie stören können bzw. die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von smartvie bedeuten.

(2) Die auf smartvie abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht werden, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.

(3) Die Anbieter sind für die Inhalte Ihrer Angebote selbst verantwortlich. Die Anbieter sind verpflichtet, bei der Nutzung von smartvie die geltenden Gesetze zu befolgen sowie sicherzustellen, dass die eingestellten Inhalte rechtmäßig sind und Rechte Dritter nicht verletzt werden. smartvie prüft die von den Anbietern auf der smartvie Webseite veröffentlichten Inhalte nicht und übernimmt auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Hinblick auf die Artikel gemachten Angaben und Erklärungen, die angebotenen Artikel als solche oder das Verhalten und die Leistungsfähigkeit des Anbieters. smartvie übernimmt keinerlei Haftung für nicht rechtskonforme Angebote.

(4) Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen anderer Mitglieder, die Anbieter im Zuge der Nutzung von smartvie erhalten haben, dürfen nicht für andere Zwecke genutzt werden als für die vertragliche oder vorvertragliche Kommunikation im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes. Insbesondere ist es untersagt, Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, das jeweilige Mitglied hat einer derartigen Nutzung vorher ausdrücklich zugestimmt.

(5) Der Anbieter verpflichtet sich, im Rahmen der Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibung seines Angebots wahrheitsgemäß sämtliche Informationen zu erteilen, die für die Beurteilung des Angebots von Interesse sind, u.a. Lieferdauer, Zahlungsabwicklung, eventuelle Liefervorbehalte, Verfügungsbefugnis. Fehler, die den Wert der Artikel oder der Dienstleistung nicht unerheblich mindern, müssen offengelegt werden.

(6) Im Rahmen der Beschreibung eines Artikels darf nicht für andere Artikel oder andere Webseiten bzw. Informationen geworben werden, die nicht ausschließlich den angebotenen Artikel beschreiben. Pornographische Artikel dürfen nicht eingestellt werden und werden von smartvie gelöscht.

(7) Mehrfacheinstellungen eines Artikels dürfen nicht vorgenommen werden, unabhängig davon, ob eine Einstellung in gleichen oder verschiedenen Kategorien erfolgen soll. Mehrfacheinstellungen sind lediglich möglich, wenn der Artikel tatsächlich mehrfach (in der entsprechenden Menge) beim Anbieter verfügbar ist.

(8) Wer als gewerblicher Anbieter Artikel gegenüber Verbrauchern anbietet, hat gesetzliche Informationspflichten ggü. dem Verbraucher. Hierzu hat der Anbieter Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen vorzuhalten Verbraucher über das bestehende gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren und belehren und eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Anbieterkennzeichnung zu verwenden.

4. Kündigung des Nutzungsvertrages, Rechte von smartvie

(1) smartvie und Mitglieder sind berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende durch Erklärung in Textform zu kündigen. Bei Verdacht auf Betrug ist smartvie berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit außerordentlich zu kündigen und das Konto des betreffenden Mitgliedes zu löschen.

(2) Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Mitglied gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter verstößt oder betrügerische Absichten verfolgt, kann smartvie nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des jeweiligen Mitglieds:

  1. Angebote oder sonstige Inhalte des Mitglieds löschen,

  2. die Nutzung des Marktplatzes durch das Mitglied be- oder einschränken,

  3. Mitglieder verwarnen,

  4. das Mitgliedskonto vorläufig sperren.

(3) Eine außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses bzw. eine endgültige Sperrung des Mitgliedskontos kommen insbesondere in Betracht, wenn

  1. das Mitglied falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat,

  2. die Funktionsfähigkeit der Marktplatzes durch das Mitglied beschädigt oder beeinträchtigt wird,

  3. oder Verstöße gegen sonstige gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter vorliegen.

(4) Im Falle einer durch smartvie ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung ist das Mitglied nicht berechtigt, sich erneut bei smartvie zu registrieren. Die außerordentlichen Kündigungen können durch smartvie ggü. möglicherweise weitere Konten des betroffenen Mitglieds ausgesprochen werden.

(5) Um eine ordnungsgemäße Betreiben des Marktplatzes sicherzustellen und im Interesse der Anbieter, ist smartvie berechtigt, Angebote einer anderen als der vom Anbieter gewählten Produktkategorie zuzuordnen oder Inhalte der Angebote (Titel, Beschreibung etc.) zu ändern.

5. Gebühren und Provisionen, Abrechnung

(1) Anbietern wird keine Angebotsgebühr,sondern lediglich eine Verkaufsprovision berechnet. Es gelten die folgenden erfolgsabhängigen Verkaufsprovisionen für gewerbliche Anbieter, die von dem Anbieter an smartvie zu zahlen sind (Angaben zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer):

5,0% des Verkaufspreises zzgl. der berechneten Versandkosten.

Zusätzlich gilt eine monatliche Fixgebühr in Höhe von 13,00 Euro (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Die Berechnung dieser Fixgebühr beginnt erstmalig im August 2020.

(2) Das Mitglied erhält per E-Mail eine Rechnung an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Mitglieder kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 7 Tagen nach Versand der Rechnung in Verzug. smartvie behält sich im Verzugsfall das Recht vor, das Mitgliedskonto vorläufig zu sperren. Die Mitglieder haben auch hier wieder in eigener Verantwortung darauf zu achten, dass die angegebene email-Adresse richtig ist und die emails nicht im Spam-Ordner der Mitglieder landen bzw., dass auch diese Spam-Ordner nach eingehenden emails von smartvie überwacht werden.

6. Verantwortlichkeit, Haftung

(1) Die Anbieter sind allein für die Inhalte Ihrer Angebote selbst verantwortlich. smartvie ist insbesondere nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Artikelbeschreibung, die Artikeleigenschaften, die Preise oder der Verfügbarkeit des angebotenen Artikels, die rechtliche Zulässigkeit der Angebote sowie das sonstige Verhalten des Anbieters. Nur sofern smartvie selbst als Anbieter auftritt ist eine Verantwortlichkeit wie die eines Mitgliedes gegeben.

(2) Smartvie schafft die technischen Voraussetzungen, dass Anbieter Ihre Angebote rechtskonform gestalten können – sofern die Anbieter diese Möglichkeit aber nicht wahrnehmen, kann smartvie für mögliche Rechtsverstöße in den Angeboten der Anbieter von Dritten nicht verantwortlich gemacht werden.

(3) Da Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann und Computerprogramme und Datenverarbeitungsanlagen nicht vollkommen fehlerfrei zu betreiben sind, kann smartvie keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der smartvie Webseite oder der technischen Systeme des Marktplatzes übernehmen und diese auch nicht gewährleisten.

(4) Smartvie behält sich das Recht vor, aus Wartungs- oder anderen von smartvie zu vertretenden Gründen die Webseite zeitweise nicht verfügbar zu halten. smartvie behält sich ferner das Recht vor, Info-E-Mails an Mitglieder und/oder Käufer zu senden, welche von smartvie als notwendig erachtet werden. Des Weiteren behält sich smartvie das Recht vor, hochgeladene Fotos der Verkäufer innerhalb eigener Veröffentlichungen zu nutzen.

(5) Smartvie haftet dem Mitglied aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

6.1 smartvie haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 Verletzt smartvie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Mitglied nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertrautwerden darf.

6.3 Im Übrigen ist eine Haftung von smartvie ausgeschlossen.

6.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von smartvie für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

6.5. Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7. Freistellungsverpflichtung

(1) Der Anbieter stellt smartvie von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Anbieter/Käufer oder sonstige Dritte gegen smartvie wegen Verletzung ihrer Rechte durch vom Anbieter in smartvie eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung des Marktplatzes (einschließlich der von ihm abgegebenen Bewertungen) geltend machen. DerAnbieter übernimmt insoweit auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung von smartvie gegenüber derartigen Ansprüchen Dritter, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

(2) Sollten Dritte Ansprüche gemäß (1) an smartvie richten, so wird der Anbieter smartvie unverzüglich alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Prüfung der Ansprüche des Dritten und die Verteidigung seitens smartvie gegen solche Ansprüche erforderlich sind.

8. Vertragsschluss

(1) Das Zustandekommen des Vertrages bei smartvie wird wie folgt geregelt:

- Stellt ein Verkäufer mittels smartvie einen Artikel im Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab.

- Der Käufer nimmt das Angebot an, indem er den Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt

- Wird ein Artikel vor Ablauf der Angebotsdauer von smartvie gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

(2) Der Kunde muss für die Abgabe seines Angebots bei smartvie folgende technische Schritte durchlaufen:

Auf der Angebotsseite des Anbieters klickt der Kunde zunächst auf den Button "In den Warenkorb" und durchläuft dann die weiteren jeweils von smartvie vorgegebenen Schritte. Dabei kann der Kunde wählen, ob er sich für die Bestellung in sein bereits vorhandenes Mitgliedskonto einloggt, ob er für die Bestellung ein neues Mitgliedskonto anlegt oder ob er die Bestellung ohne Anmeldung als "Gast" ausführt. Abschließend klickt der Kunde bzw. Gastkäufer auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen".

(3) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Käufer nach Vertragsschluss nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer selbst findet nicht statt. Zusätzlich wird der Vertragstext bei smartvie archiviert und kann vom Kunden unter Angabe der entsprechenden Artikelnummer unter www.smartvie.de kostenlos abgerufen werden.

(4) In dem oben genannten Verfahren kann der Käufer seine Eingaben wie folgt erkennen, überprüfen und korrigieren:

Nach Anklicken des Eingabe-Buttons ("In den Warenkorb",) kann der Käufer seine Eingaben auf den nachfolgenden Bestätigungsseiten nochmals überprüfen. Möchte er seine Eingaben korrigieren, kann er innerhalb des Warenkorbs die Menge ändern oder ein Angebot entfernen oder den Vorgang durch Schließen des Browserfensters abbrechen und die smartvie-Artikelseite später erneut aufrufen. Die gewünschten Korrekturen können dann wieder mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen in den entsprechenden Eingabefeldern erfolgen.

(5) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung

(6) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer über smartvie initiierten und versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Anbieter für dessen Angebote angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, sofern der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

(2) Dem Käufer stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auf der jeweiligen Angebotsseite des Anbieters bei smartvie angegeben werden.

10. Bewertungssystem

(1) smartvie stellt auf seiner Webseite ein Bewertungssystem zur Verfügung, über das Mitglieder sich zu ihrer Zufriedenheit mit der Abwicklung des Geschäftes mit dem Vertragspartner äußern können. Die Mitglieder haben im Rahmen dieser Bewertung die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, nur sachliche Bewertungen abzugeben und sich der Äußerung von Schmähkritik zu enthalten.

(2) smartvie überprüft Bewertungen vorab nicht und kann daher auch für deren inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

(3) Es den Mitgliedern ist untersagt,

(a) tatsächlich nicht zutreffende, unwahre Bewertungen abzugeben,

(b) Bewertungen über sich selbst abzugeben oder Dritte dazu zu veranlassen,

(c) in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zu Grunde liegenden Vertrages auf smartvie in Zusammenhang stehen,

(4) Smartvie ist berechtigt, zu jeder Zeit und nach eigenem Ermessen, Bewertungen zu löschen oder zu ändern, die den vorgenannten Standards nicht entsprechen.

(5) smartvie darf den jeweiligen Mitgliedsnamen und das jeweilige Bewertungsprofil sowie die von einem Mitglied für andere smartvie-Mitglieder hinterlassenen Bewertungskommentare allen Besuchern auf smartvie grundsätzlich, auch nach Kündigung der Mitgliedschaft oder Sperrung durch smartvie, zugänglich machen.

(6) Der Käufer willigt ein, nach Kauf eine sogenannte Feedback-E-Mail zu erhalten, in der er dazu aufgefordert wird, seine Kauferfahrung bzw. den Verkäufer zu bewerten.

11. Vertragsbeziehung bei Transaktion zwischen dem Anbieter und smartvie als Käufer

(1) Bei Kauf von smartvie von dem Anbieter, ist smartvie Vertragspartner des Anbieters. Es gilt das hier zugrunde gelegte Widerrufsrecht.

(2) Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

smartvie hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem smartvie oder ein von smartvie benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss smartvie (AZ Ventures UG (haftungsbeschränkt), Stargarder Str. 41, 30900 Wedemark service{at} smartvie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) den Anbieter über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass smartvie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an den Anbieter absendet und die Artikel an die in der Bestellbestätigung enthaltene Anbieter-Adresse unter Angabe der Bestellnummer zurücksendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn smartvie diesen Vertrag widerruft, hat der Anbieter smartvie alle Zahlungen, die dieser von smartvie erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter Banküberweisung als Zahlungsmittel oder PayPal, sofern dieses Zahlungsmittel beim Kauf verwendet wurde.

Die Anbieter tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 49,00 EUR. smartvie muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit smartvie zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

(3) Das Gewährleistungsrecht gilt seitens des Anbieters und wird nicht ausgeschlossen.

12. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Der Auftraggeber (die AZ Ventures UG (haftungsbeschränkt)) und der Auftragnehmer (der Händler) vereinbaren anlässlich der Registrierung auf der Plattform smartvie und aller weiteren zwischen den Parteien bestehender vertraglicher Vereinbarungen die vorliegende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

PRÄAMBEL
Zwischen den Parteien bestehen die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung konkretisierten vertraglichen Vereinbarungen. Teil der Vertragsdurchführung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Insbesondere Art. 28 DS-GVO stellt bestimmte Anforderungen an eine solche Auftragsverarbeitung. Zur Wahrung dieser Anforderungen schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung, deren Erfüllung nicht gesondert vergütet wird, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die vorliegende Bedingung konkretisiert als Vereinbarungsbestandteil die zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber getroffene Vereinbarung.

§ 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1. Verantwortlicher ist gem. Art. 4 Abs. 7 DS-GVO die Stelle, die alleine oder gemeinsam mit anderen Verantwortlichen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
2. Auftragsverarbeiter ist gem. Art. 4 Abs. 8 DS-GVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
3. Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Abs. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
4. Besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten sind personenbezogenen Daten gem. Art. 9 DS-GVO, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit von Betroffenen hervorgehen, personenbezogene Daten gem. Art. 10 DS-GVO über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln sowie genetische Daten gem. Art. 4 Abs. 13 DS-GVO, biometrischen Daten gem. Art. 4 Abs. 14 DS-GVO, Gesundheitsdaten gem. Art. 4 Abs. 15 DS-GVO sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
5. Verarbeitung ist gem. Art. 4 Abs. 2 DS-GVO jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
6. Aufsichtsbehörde ist gem. Art. 4 Abs. 21 DS-GVO eine von einem Mitgliedstaat gem. Art. 51 DS-GVO eingerichtete unabhängige staatliche Stelle.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

1. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen in Bereichen, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung genannt werden. Grundlage ist der in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung genannte Vertrag („Hauptvertrag“). Dabei erhält der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten und verarbeitet diese ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus dem Hauptvertrag (und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen des Hauptvertrages). Dem Auftraggeber obliegt die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung.
2. Zur Konkretisierung der beiderseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten schließen die Parteien die vorliegende Vereinbarung. Die Regelungen der vorliegenden Vereinbarung gehen im Zweifel den Regelungen des Hauptvertrags vor.
3. Die Bestimmungen dieses Vertrages finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei der der Auftragnehmer und seine Beschäftigten oder durch den Auftragnehmer Beauftragte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, die vom Auftraggeber stammen oder für den Auftraggeber erhoben wurden.
4. Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages, sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen oder Kündigungsrechte ergeben.

§ 3 WEISUNGSRECHT

1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
2. Die Weisungen des Auftraggebers werden anfänglich durch diesen Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in Textform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Der Auftraggeber ist jederzeit zur Erteilung entsprechender Weisungen berechtigt. Dies umfasst Weisungen in Hinblick auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Die weisungsberechtigten Personen ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen ist dem Vertragspartner unverzüglich der Nachfolger bzw. Vertreter in Textform zu benennen.
3. Alle erteilten Weisungen sind sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Weisungen, die über die hauptvertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.
4.
Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer darf die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung ablehnen.

§ 4 ART DER VERARBEITETEN DATEN, KREIS DER BETROFFENEN

1. Im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrags erhält der Auftragnehmer Zugriff auf die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung näher spezifizierten personenbezogenen Daten. Diese Daten umfassen die dort aufgeführten und als solche gekennzeichneten besonderen Kategorien personenbezogener Daten.
2. Der Kreis der von der Datenverarbeitung Betroffenen ist in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung dargestellt.

§ 5 SCHUTZMASSNAHMEN DES AUFTRAGNEHMERS

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Zugriff auszusetzen. Unterlagen und Daten sind gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte unter Berücksichtigung des Stands der Technik zu sichern.
2. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers gem. Art. 32 DS-GVO, insbesondere mindestens die in Anlage 3 aufgeführten Maßnahmen der
a) Zutrittskontrolle
b) Zugangskontrolle
c) Zugriffskontrolle
d) Weitergabekontrolle
e) Eingabekontrolle
f) Auftragskontrolle
g) Verfügbarkeitskontrolle
h) Trennungskontrolle

Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei er sicherstellt, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

3. Beim Auftragnehmer wird ein Ansprechpartner für den Datenschutz bestellt. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf Anfrage die Kontaktdaten des Ansprechpartners mit..
4. Den bei der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Der Auftragnehmer wird alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden (im folgenden Mitarbeiter genannt), entsprechend verpflichten (Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO) und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherstellen.
Diese Verpflichtungen müssen so gefasst sein, dass sie auch nach Beendigung dieses Vertrages oder des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftragnehmer bestehen bleiben. Dem Auftraggeber sind die Verpflichtungen auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen.

§ 6 INFORMATIONSPFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

1. Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer, bei ihm im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder durch Dritte wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform oder Textform informieren.
Dasselbe gilt für Prüfungen des Auftragnehmers durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten enthält zumindest folgende Informationen:

a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
b) eine Beschreibung der von dem Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
2. Der Auftragnehmer trifft unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der Betroffenen, informiert hierüber den Auftraggeber und ersucht um weitere Weisungen.
3. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit dessen Daten von einer Verletzung nach Absatz 1 betroffen sind.
4. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, sofern ihm dies nicht durch gerichtliche oder behördliche Anordnung untersagt ist. Der Auftragnehmer wird in diesem Zusammenhang alle zuständigen Stellen unverzüglich darüber informieren, dass die Entscheidungshoheit über die Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlichem“ im Sinne der DS-GVO liegen.
5. Über wesentliche Änderung der Sicherheitsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2 hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.
6. Ein Wechsel in der Person des betrieblichen Datenschutzbeauftragten/Ansprechpartners für den Datenschutz ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
7. Der Auftragnehmer und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Auftraggebers durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung, das alle Angaben gem. Art. 30 Abs. 2 DS-GVO enthält. Das Verzeichnis ist dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
8. An der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer im angemessenen Umfang mitzuwirken. Er hat dem Auftraggeber die jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise mitzuteilen.

§ 7 KONTROLLRECHTE DES AUFTRAGGEBERS

1. Der Auftraggeber überzeugt sich vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig in angemessenen Abständen, höchstens einmal jährlich, von den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers. Hierfür kann er z. B. Auskünfte des Auftragnehmers einholen, sich vorhandene Testate von Sachverständigen, Zertifizierungen oder internen Prüfungen vorlegen lassen oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers nach rechtzeitiger Abstimmung zu den üblichen Geschäftszeiten selbst persönlich prüfen bzw. durch einen sachkundigen Dritten prüfen lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer steht. Der Auftraggeber wird Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchführen und die Betriebsabläufe des Auftragnehmers dabei nicht unverhältnismäßig stören und ggf. entstehende Kosten des Auftragnehmers tragen.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf dessen mündliche oder schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung einer Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers erforderlich sind.
3. Der Auftraggeber dokumentiert das Kontrollergebnis und teilt es dem Auftragnehmer mit. Bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, die der Auftraggeber insbesondere bei der Prüfung von Auftragsergebnissen feststellt, hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Werden bei der Kontrolle Sachverhalte festgestellt, deren zukünftige Vermeidung Änderungen des angeordneten Verfahrensablaufs erfordern, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen Verfahrensänderungen unverzüglich mit.
4. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf dessen Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept für die Auftragsverarbeitung sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung.
5. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Verpflichtung der Mitarbeiter nach § 6 Abs. 4 auf Verlangen nach.

§ 8 EINSATZ VON SUBUNTERNEHMERN

1. Die Einschaltung von Subunternehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Ziffer 8 erläuterten Pflicht zur Auftragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Subunternehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt. Die im ANHANG 3 enthaltenen Subunternehmer sind für den Auftragnehmer mit den vorgenannten Auftragsinhalten in dem dort genannten Umfang tätig. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist diese Subunternehmer gegen andere Subunternehmer auszutauschen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Dabei werden die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Der Auftragnehmer hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.
2. Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt und Bewachungsdienste. Wartungs- und Prüfleistungen stellen zustimmungspflichtige Subunternehmerverhältnisse dar, soweit diese für IT-Systeme erbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden.

§ 9 ANFRAGEN UND RECHTE BETROFFENER

1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von dessen Pflichten nach Art. 12–22 sowie 32 und 36 DS-GVO.
2. Macht ein Betroffener Rechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung hinsichtlich seiner Daten, unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend, so reagiert dieser nicht selbstständig, sondern verweist den Betroffenen unverzüglich an den Auftraggeber und wartet dessen Weisungen ab.

§ 10 HAFTUNG
1. Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach den Datenschutzgesetzen unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erleidet, ist im Innenverhältnis zum Auftragnehmer alleine der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen verantwortlich.
2. Die Parteien stellen sich jeweils von der Haftung frei, wenn eine Partei nachweist, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden bei einem Betroffenen eingetreten ist, verantwortlich ist.

§ 11 BEENDIGUNG DES HAUPTVERTRAGS
1. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger des Auftraggebers zurückgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. Zu entsorgende Unterlagen sind mit einem Aktenvernichter nach DIN 32757-1 zu vernichten. Zu entsorgende Datenträger sind nach DIN 66399 zu vernichten.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgerechte Rückgabe bzw. Löschung der Daten beim Auftragnehmer in geeigneter Weise zu kontrollieren.
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Vereinbarung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie der Auftragnehmer über personenbezogene Daten verfügt, die ihm vom Auftraggeber zugeleitet wurden oder die er für diesen erhoben hat.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN DER VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVEREINBARUNG
1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers

13. Schlussbestimmungen, Änderungen AGB

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Handelt das Mitglied als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover. Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Anbieterist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Käufers anzurufen.

(3) Eine Änderung dieser AGB teilt smartvie allen registrierten Nutzern per E-Mail an die im Rahmen der Anmeldung mitgeteilte und in der Zwischenzeit nicht veränderte E-Mail-Adresse mit. Wird den neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen (Widerspruchsfrist) nach Mitteilung widersprochen oder wird nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist der Mitgliedszugang weiterhin genutzt, so gelten die neuen AGB als angenommen. Hierauf wird smartvie in der Benachrichtigungs-E-Mail nochmals gesondert hinweisen. Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB bereits laufenden Angebote bleiben von der Änderung unberührt - diese unterliegen den zum Zeitpunkt der Angebotseintragung geltenden AGB. Im Falle des Widerspruchs endet das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB.

(4) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.



Top