Einen Shop im Internet zu eröffnen ist technisch heutzutage nicht schwer. Viele Händler nutzen daneben oder auch ausschließlich die großen Marktplätze wie Amazon oder Ebay um ihre Waren und/oder Dienstleistungen noch besser zu verkaufen. Denn Fakt ist, mit dem eigenen Shop erreicht man nur sehr schwer die Reichweite der großen Plattformen.
Wie handelt man rechtssicherer auf Online-Marktplätzen?
Doch auch diese scheinbar bequeme Lösungen bieten eine Vielzahl von rechtlichen Stolperfallen, die vor allem für kleinere Händler zu einem (teuren) Verhängnis werden können. Wie kann man dieses Probleme lösen und somit der Abmahngefahr entgehen? Nutzen Sie unseren Check-Up dafür.
Sind Hausregeln beachtet?
Online-Marktplätze haben immer eigene Hausregeln die beachtet werden müssen. Gebühren, Grundsätze für Gestaltung von Bildern und und und. Diese ändern sich auch in regelmäßigen Abständen und müssen daher überprüft werden, damit keine Probleme entstehen. Ansonsten drohen Sanktionen die bis zu einer Sperrung reichen können. Ist dies geschehen, ist es nur schwer Plattformbetreiber zu einem Umlenken zu bewegen.
Sind Rechtstexte bereitgestellt?
Die Annahme, sich durch die Benutzung eines Marktplatzes gesetzlich vorgeschriebene Rechtstexte ersparen zu können, ist leider nicht richtig. Solange der Händler Vertragspartner wird, ist immer an folgende Rechtstexte zu denken:
- Impressum
- AGB
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
- Zahlungs- und Versandhinweise
- Datenschutzerklärung
- Ggf. Batteriehinweise
Die notwendigen Rechtstexte müssen für den jeweiligen Shop auf dem Marktplatz individuell angepasst und in die dort vorgesehenen Felder eingefügt werden.
Ein Punkt, der seitens der Händler immer wieder angesprochen wird, ist, dass es beim Handel auf einem Online-Marktplatz auch eine Vielzahl von rechtlichen Problemen gibt, die durch eine fehlerhafte oder unvollständige Darstellung bedingt wird. Die Defizite reichen von unvollständigen Preisangaben (z. B. Grundpreise) bis hin zu fehlerhaften Bestellabläufen. Händler müssen sich hier also genau informieren und beraten lassen, wie die rechtlichen Unzulänglichkeiten beseitigt werden können.
Ist das Produkt richtig eingestellt?
Lediglich ein Foto und eine knackige Werbeaussage werden in den meisten Fällen leider nicht ausreichen und können Schwierigkeiten nach sich ziehen. Zum Teil mit dem Marktplatz selbst, großteils aber mit der drohenden Abmahngefahr durch Wettbewerbsverletzungen.
Bei der Auswahl eines Produktfotos sind mögliche Urheberrechte zu beachten. Fremde Fotos ohne Nutzungsrechte zu benutzen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Werbung darf nicht irreführend sein, d.h. diese muss auch bewiesen werden können. Daneben darf keine Werbung mit sog. Selbstverständlichkeiten erfolgen, wie “ 2 Jahre Gewährleistung oder versicherter Versand”. Dies ergibt sich aus dem Gesetz und darf daher nicht beworben werden.
Das jeweilige Produkt muss in seinen wesentlichen und damit kaufentscheidende Merkmalen beschrieben sein, daneben muss auf die Preisangabe und ggf. bei Artikeln die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden der sog. Grundpreis beachtet werden.
Das Versprechen der Garantie für eine Produkt muss in seinem Inhalt umfassend beschrieben werden. Die Garantiebedingungen wie Dauer, Geltungsbereich und der Garantiegeber müssen angegeben sein.
Soll das Produkt versandt werden, müssen die Lieferkosten und Lieferzeiten für jedes Land in das versendet werden soll, angegeben sein. Der Hinweis “Versand auf Anfrage” ist dabei irreführend und daher nicht rechtmäßig.
Für alle visuellen Menschen:
Hier die CHECKLISTE für den rechtssicheren Handel auf Online-Marktplätzen:
Der Händlerbund hilft!
Um auch auf Marktplätzen rechtssicher zu handeln, bietet der Händlerbund umfangreiche Rechtsdienstleistungen und u.a. für die Verkaufsplattform smartvie individuelle Rechtstexte. Als Kunde von smartvie erhalten Sie mit dem Rabattcode P1013#2017 einen Nachlass von 2 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl im ersten Jahr. Jetzt informieren!
Über den Autor
Ivan Bremers ist als Volljurist beim Händlerbund tätig. Dort berät er Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, die die E-Commerce-Branche bewegen. Er war davor jahrelang bei einem IT-Unternehmer mit rechtlichen Aufgaben betraut.
Hallo,
ich bin auf euren interessanten Artikel gestoßen. Finde ihn sehr hilfreich. Vor allem aber eure Erläuterungen und Hinweise um Abmahnungen zu vermeiden, finde ich mehr als gelungen und sehr empfehlenswert. Danke dafür. Hat mich echt inspiriert.
Liebe Grüße
Timea